• Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung „Pflege und Gesundheit“

    Ziel

    Berufsorientierung und einfacher oder qualifizierender Hauptschulabschluss

    Die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) richten sich an Jugendliche ohne Berufsausbildungsvertrag, mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder ohne Hauptschulabschluss mit dem Ziel, ihnen den Übergang in die Berufsausbildung, in weiterführende Bildungsgänge oder in Arbeitsverhältnisse zu erleichtern.

    Aufgenommen werden können Jugendliche, die keinen Hauptschulabschluss haben und zum Schuljahresbeginn noch keine 18 Jahre alt sind.

    Die bisher besuchte Schule meldet Interessenten bis zum 30. April bei uns an.

    Die vollzeitschulische Ausbildung in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung dauert ein Schuljahr. Der Unterricht im allgemeinbildenden und berufsfeldbezogenen Bereich muss regelmäßig besucht werden.

    Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion/Ethik, Politik und Wirtschaft, Sport

    Berufsbildender Lernbereich:

    Textverarbeitung und Gesundheitslehre

    Zusatzqualifikation:

    Qualifizierungsbaustein „Erster Umgang mit Patienten“

    Das Praktikum findet im ersten Schulhalbjahr in zwei Praktikumseinheiten in einem Altenheim, einer Arzt- oder Zahnarztpraxis oder einer Apotheke statt. Die genauen Zeiträume werden jeweils bekannt gegeben. Dieses Praktikum ist verbindlich und Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges.

    Wer diese Schulform erfolgreich durchläuft und die berufsorientierte Projektprüfung erfolgreich bestanden hat, erwirbt den Abschluss der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung.
    Ergänzend können bei erfolgreicher Teilnahme und bestandenen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zusätzlich ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss in Form des Hauptschulabschlusses beziehungsweise des qualifizierenden Hauptschulabschlusses erworben werden.

  • Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)

    Die Ausbildung an der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Informationsverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft) erfolgt im Vollzeitunterricht. Sie umfasst in zwei Jahren wöchentlich 33 – 34 Unterrichtsstunden.
    Durch ein Zusatzangebot in Mathematik/Naturwissenschaft, Englisch und Deutsch können geeignete Schüler im Rahmen der Ausbildung die Fachhochschulreife im Schwerpunkt Wirtschaft erlangen.
    Die Eignungsfeststellung erfolgt in einer Konferenz am Ende des 1. Ausbildungsjahres. Voraussetzung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist die bestandene Abschlussprüfung der Höheren Berufsfachschule, das Bestehen der zusätzlichen Fachhochschulreifeprüfung und der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit.

    Es handelt sich um eine Berufsausbildung, die nach erfolgreich abgelegter schulischer Abschlussprüfung dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung
    „Staatlich geprüfte/r Assistent/-in für Informationsverarbeitung“
    zu führen und unmittelbar eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen.

    Die Ausbildung erfolgt im Vollzeitunterricht. Die Berufsausbildung wird durch ein 4-wöchiges Betriebspraktikum ergänzt, das am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes in den letzten beiden Schulwochen und in den ersten beiden Ferienwochen durchgeführt wird.

    • Religion/ Ethik
    • Deutsch
    • Politik
    • Sport
    • Wirtschaftsmathematik
    • Englisch
    • Verwaltung, Controlling, Unternehmenssteuerung
      (Geschäftsprozesse)
    • Systementwicklung, Produktion, Dienstleistung
      (Problemlösungen, Datenstrukturen, Programmierung, Programmiertechnik, Datenbanksysteme)
    • Informations- und Kommunikationstechnik
      (Einfache und vernetzte Systeme, Netzwerkverwaltung, Öffentliche Netze)

    In den Lernfeldern nehmen die Bereiche Datenverarbeitung, Programmierung und Multimedia – unter Berücksichtigung kaufmännischer Problemstellungen – circa 50% der Unterrichtszeit in Anspruch.

    Voraussetzung für die Aufnahme ist der mittlere Abschluss (Realschulabschluss). Als gleichwertig anerkannt werden ein Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe, ein Abschlusszeugnis der zweijährigen Berufsfachschule oder ein Zeugnis der Fachhochschulreife.

    • wer bis zum 30. April das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    • wer mindestens befriedigende Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik nachweisen kann, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. In begründeten Fällen können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Schulleiterin der Schulleiter entscheidet.
    • Anmeldungen werden von der bisher besuchten Schule entgegengenommen und an die Martin-Behaim-Schule weitergeleitet.
    • Bewerber/-innen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung keine Schule mehr besuchen, wenden sich direkt an die Martin-Behaim-Schule.

    Anmeldeschluss/ Bewerbungsschluss für die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung ist spätestens der 30. April des jeweiligen Jahres.

    Downloads

    Infoflyer Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)
    Anmeldeformular Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Informationsverarbeitung (Fachrichtung Wirtschaft)
  • Berufsschule für Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit

    Ziel: Berufsqualifizierender Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf

    Innerhalb des Dualen Systems der Berufsausbildung übernimmt die Berufsschule den theoretischen Teil der Ausbildung und führt die allgemeine Bildung weiter. Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen in der Berufsausbildung und der Arbeitswelt zu vermitteln.
    Der Besuch der Berufsschule führt in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, dem Prüfungszeugnis der IHK beziehungsweise der zuständigen Kammer, in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

    Jugendliche und Erwachsene, die eine berufliche Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchlaufen, sind zum Besuch der Berufsschule gesetzlich verpflichtet.

    Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Ausbildungszeit des gewählten Ausbildungsberufes, in der Regel drei Jahre. Die Ausbildungsdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

    Der Teilzeitunterricht in der Berufsschule findet an zwei Wochentagen statt.

    In der Regel werden die Schüler mit neuem Ausbildungsvertrag von den Ausbildungsbetrieben der Schule gemeldet und kommen am ersten Schultag nach den Sommerferien in die Schule zur Einschulung.
    Wer diesen Termin versäumt oder erst später einen Ausbildungsvertrag abschließt beziehungsweise mit der Ausbildung beginnt, meldet dies unverzüglich im Schulsekretariat der Martin-Behaim-Schule.

    Ausbildungsbegleitend können während der Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Abschlüsse miterworben werden:

    • Mittlerer Bildungsabschluss
    • Fachhochschulreife

    Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule und das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigen zum:

    • Besuch der Fachschule für Wirtschaft (Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt)
    • Besuch der Fachoberschulen in der Organisationsform B (Vollzeitform)
      ab Jahrgangstufe 12 in der, soweit auch der mittlere Bildungsabschluss vorliegt. (Ziel: Fachhochschulreife)